Last Update: 28. April 2016 AD

Intertext Ziegler

21. RAJAB 1437 AH   

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Die fünf Säulen des Islam (arkan)

Die Schahada (Das Glaubensbekenntnis)

Der Salat (Das tägliche Pflichtgebet)
Der Sakat (Das vorgeschriebene Almosen)
Der Saum (Das Fasten im Monat Ramadan)
Die Hadsch (Die Wallfahrt nach Mekka)
 


Die grundlegenden religiösen Pflichten der Muslime sind als die "Fünf Säulen" bekannt.

1. Schahada – Das Glaubensbekenntnis nach der Formel: Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Muhammad der Gesandte Gottes ist, arabisch: "la ilah illa Allah wa Muhammad rasul Allah". Er akzeptiert damit zugleich den Glauben an den Koran als das Wort Gottes, den Glauben an die Engel als Boten und Werkzeuge Gottes sowie den Glauben an den Tag des Jüngsten Gerichts. Nach solchem Bekenntnis gibt es kein zurück mehr; auf Glaubenverrat steht der Tod. Die schihitische Minderheit fügt dem die Worte hinzu: ,Ali ist der Freund Gottes'.

2. Salat – Anbetung. Zuweilen auch als „Gebet“ übersetzt, nimmt Salat die Form einer rituellen Prostration [sich niederwerfen] an, bei der die präzise Ausführung der Körperbewegungen genauso wichtig ist wie die begleitend stattfindende geistige Aktivität. Sunnitische Muslime sollen Salat fünfmal am Tage verrichten: in der Morgendämmerung, am Mittag, mitten am Nachmittag, nach Sonnenuntergang sowie am Abend. Die Gläubigen müssen sich im Zustand ritueller Reinheit befinden. Salat kann praktisch überall verrichtet werden, vorausgesetzt, der Betende wendet sich der Qibla zu – der Richtung, in der die Ka'aba in Mekka liegt. Am Freitag wird mittags das Gebet in der Gemeinde verrichtet, zu dem sich alle erwachsenen männlichen Mitglieder der Gemeinde versammeln. Männer und Frauen bleiben für gewöhnlich getrennt; die Frauen nehmen hinter den Männern oder in einem abgeschirmten Teil der Moschee am Gottesdienst teil. In der Regel hält der Imam oder Vorbeter eine Predigt. 

3. Sakat – Almosengeben / obligatorische Wohlfahrtsspende. Diese Steuer, ursprünglich zur Unterstützung der Armen, Witwen, Waisen, zur Ausrüstung der Freiwilligen für den Heiligen Krieg (Djihad) oder für Sklaven, die sich freikaufen wollen, ist einmal pro Jahr von allen erwachsenen Muslimen zu zahlen und wird auf 2,5 Prozent des Kapitalvermögens taxiert, über das jemand zusätzlich zu einem als `Nisab` bekannten Minimum verfügt. Nisab umfasst für den Viehbestand zum Beispiel fünf Kamele, dreißig Kühe oder vierzig Schafe oder Ziegen. Sakat ist für Bankguthaben, Edelmetalle, in den Verkehr gebrachte Handelsware (nicht aber für persönliche Besitztümer wie Autos, Kleidung, Häuser und Schmuck), den Viehbestand und eingefahrene Ernte von bebautem Land zu leisten. Die Empfänger sollten arm und bedürftig sein. In der Vergangenheit wurde Sakat von der muslimischen Regierung eingezogen und nach althergebrachtem Schema verteilt. Heutzutage ist das Almosenspenden der Gewissensentscheidung des Gläubigen überlassen und ist freiwillig.

4. Saum – das Fasten während Ramadan. Erinnert an den Monat, während dem der Prophet erstmals Offenbarungen erlebte und seine Anhänger Ihren ersten Sieg über die Mekkaner errangen. Gefastet wird im heiligen Monat Ramadan, dem neunten Monat des Mondkalenders, tagsüber, solange es hell ist. Er wandert als Mondmonat durch die Jahreszeiten und kann daher auch auf den heißesten Sommer fallen. Das Fastengebot bezieht sich auf Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr. Das Fasten beginnt mit dem Morgengrauen und endet mit Sonnenuntergang. Der Ramadan bietet traditionell Gelegenheit für Familienzusammenkünfte wie auch für religiöse Besinnung. Es gilt als besonders verdienstvoll, während des heiligen Monats den gesamten Koran zu rezitieren. Nach der Überlieferung war es der 27. Ramadan, die „Nacht der Macht“, als der Koran „herabkam“. Ganz oder teilweise ausgenommen von der Fastenpflicht sind u.a. Kranke und Reisende.

5. Hajj (Hadsch) – Pilgerfahrt nach Mekka, im heutigen Saudi-Arabien. Die Erfüllung dieser sehr weitgehenden und anspruchsvollen religiösen Pflicht wird von jedem und jeder muslimischen Erwachsenen mindestens einmal im Leben gefordert. Die jährliche Pilgerfahrt oder Hajj findet während der letzten zehn Tage des zwölften Mondmonats (zwei Monate nach dem Ramadan) im Monat Dhu'l al Hijja statt und erreicht ihren Höhepunkt mit dem Opferfest ('Id al-Adha). Die kleinere Wallfahrt oder 'Umra kann zu jeder Zeit des Jahres verrichtet werden. Die zu verrichtenden Rituale beinhalten: Tawaf, das Umschreiten der Ka'ba; Sa'i, den siebenmaligen Lauf zwischen den beiden Hügeln Safa und Marwa; das „Verweilen“ in der Ebene am Berg 'Arafat, einige Kilometer außerhalb von Mekka; der „Ansturm“ durch die enge Talschlucht von Muzdalifa; die „Steinigung“ der drei Pfeiler, die den Satan darstellen; das Schlachten eines Opfertiers in Mina. Viele Muslime sparen ihr Leben lang Geld für diese Reise. Wer die Pilgerfahrt unternommen hat, kann nun den hohen Ehrentitel Haddschi führen, den Gott am Tag des Jüngsten Gerichts zu Gunsten des Betroffenen anrechnen wird. Die Pilger müssen sich vor Beginn der Riten in einen Zustand der rituellen Weihe (arabisch: ihram) versetzen. Äußerliches Zeichen dafür ist u.a. ihre aus weissen Tüchern bestehende Bekleidung.

 

  Responsible: Peter Ziegler

Peter Ziegler