Die grundlegenden religiösen Pflichten der Muslime sind als die "Fünf Säulen" bekannt.
1. Schahada
– Das Glaubensbekenntnis nach der Formel: Ich
bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Muhammad der Gesandte
Gottes ist, arabisch: "la ilah illa Allah wa Muhammad rasul Allah".
Er akzeptiert damit zugleich den Glauben an den Koran als das Wort
Gottes, den Glauben an die Engel als Boten und Werkzeuge Gottes sowie den
Glauben an den Tag des Jüngsten Gerichts. Nach solchem Bekenntnis gibt es kein
zurück mehr; auf Glaubenverrat steht der Tod. Die schihitische Minderheit fügt
dem die Worte hinzu: ,Ali ist der Freund Gottes'.
2. Salat
– Anbetung. Zuweilen auch als „Gebet“
übersetzt, nimmt Salat die Form einer rituellen Prostration [sich niederwerfen] an,
bei der die präzise Ausführung der Körperbewegungen genauso wichtig ist wie die
begleitend stattfindende geistige Aktivität. Sunnitische Muslime sollen Salat
fünfmal am Tage verrichten: in der Morgendämmerung, am Mittag, mitten am Nachmittag,
nach Sonnenuntergang sowie am Abend. Die Gläubigen müssen sich im Zustand ritueller
Reinheit befinden. Salat kann praktisch überall verrichtet werden, vorausgesetzt,
der Betende wendet sich der Qibla zu – der Richtung, in der die Ka'aba in
Mekka liegt. Am Freitag wird mittags das Gebet in der Gemeinde verrichtet, zu dem sich
alle erwachsenen männlichen Mitglieder der Gemeinde versammeln. Männer und Frauen
bleiben für gewöhnlich getrennt; die Frauen nehmen hinter den Männern oder in einem
abgeschirmten Teil der Moschee am Gottesdienst teil. In der Regel hält der Imam
oder Vorbeter eine Predigt.
3. Sakat
– Almosengeben /
obligatorische Wohlfahrtsspende. Diese Steuer, ursprünglich zur Unterstützung der
Armen, Witwen, Waisen, zur Ausrüstung der Freiwilligen für den Heiligen Krieg (Djihad)
oder für Sklaven, die sich freikaufen wollen, ist einmal pro Jahr von allen erwachsenen
Muslimen zu zahlen und wird auf 2,5 Prozent des Kapitalvermögens taxiert, über
das jemand zusätzlich zu einem als `Nisab` bekannten Minimum verfügt. Nisab
umfasst für den Viehbestand zum Beispiel fünf Kamele, dreißig Kühe oder vierzig
Schafe oder Ziegen. Sakat ist für Bankguthaben, Edelmetalle, in den Verkehr
gebrachte Handelsware (nicht aber für persönliche Besitztümer wie Autos,
Kleidung, Häuser und Schmuck), den Viehbestand und eingefahrene Ernte von
bebautem Land zu leisten. Die Empfänger sollten arm und bedürftig sein. In der
Vergangenheit wurde Sakat von der muslimischen Regierung eingezogen und nach
althergebrachtem Schema verteilt. Heutzutage ist das Almosenspenden der
Gewissensentscheidung des Gläubigen überlassen und ist freiwillig.
4. Saum
– das Fasten während Ramadan. Erinnert an den Monat,
während dem der Prophet erstmals Offenbarungen erlebte und seine Anhänger Ihren
ersten Sieg über die Mekkaner errangen. Gefastet wird im heiligen Monat Ramadan, dem
neunten Monat des Mondkalenders, tagsüber, solange es hell ist. Er wandert als
Mondmonat durch die Jahreszeiten und kann daher auch auf den heißesten Sommer fallen.
Das Fastengebot bezieht sich auf Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr. Das
Fasten beginnt mit dem Morgengrauen und endet mit Sonnenuntergang. Der Ramadan bietet
traditionell Gelegenheit für Familienzusammenkünfte wie auch für religiöse Besinnung.
Es gilt als besonders verdienstvoll, während des heiligen Monats den gesamten Koran zu
rezitieren. Nach der Überlieferung war es der 27. Ramadan, die „Nacht der
Macht“, als der Koran „herabkam“. Ganz oder teilweise ausgenommen von
der Fastenpflicht sind u.a. Kranke und Reisende.
5. Hajj (Hadsch)
– Pilgerfahrt
nach Mekka, im heutigen Saudi-Arabien. Die Erfüllung dieser sehr weitgehenden
und anspruchsvollen religiösen Pflicht wird von jedem und jeder muslimischen
Erwachsenen mindestens einmal im Leben gefordert. Die jährliche Pilgerfahrt oder
Hajj findet während der letzten zehn Tage des zwölften Mondmonats (zwei Monate
nach dem Ramadan) im Monat Dhu'l al Hijja statt und erreicht ihren Höhepunkt mit
dem Opferfest ('Id al-Adha). Die kleinere Wallfahrt oder 'Umra kann zu jeder
Zeit des Jahres verrichtet werden. Die zu verrichtenden Rituale beinhalten:
Tawaf, das Umschreiten der Ka'ba; Sa'i, den siebenmaligen Lauf zwischen den
beiden Hügeln Safa und Marwa; das „Verweilen“ in der Ebene am Berg 'Arafat,
einige Kilometer außerhalb von Mekka; der „Ansturm“ durch die enge Talschlucht
von Muzdalifa; die „Steinigung“ der drei Pfeiler, die den Satan darstellen; das
Schlachten eines Opfertiers in Mina. Viele Muslime sparen ihr Leben lang
Geld für diese Reise. Wer die Pilgerfahrt unternommen hat, kann nun den hohen
Ehrentitel Haddschi führen, den Gott am Tag des Jüngsten Gerichts zu Gunsten des
Betroffenen anrechnen wird. Die Pilger müssen sich vor Beginn der Riten in einen
Zustand der rituellen Weihe (arabisch: ihram) versetzen. Äußerliches Zeichen
dafür ist u.a. ihre aus weissen Tüchern bestehende Bekleidung.